„Gasexplosion in Einfamilienhaus" – solche Meldungen über verheerende Gasunfälle mit schwerem Sach- und Personenschaden tauchen immer wieder in den Medien auf. Dabei lassen sich viele dieser Unglücke durch richtiges Verhalten und regelmäßige Wartung verhindern.
Gas ist von Natur aus farb- und geruchlos. Damit austretendes Gas rechtzeitig erkannt werden kann, wird ihm ein charakteristischer Duftstoff beigemischt. Bereits bei einer Gaskonzentration von rund 4,5 Volumenprozent gilt die Raumluft als explosionsfähig – besonders im Winter, wenn Räume weniger gelüftet werden, kann diese Konzentration durch undichte Leitungen oder defekte Geräte schnell erreicht werden. Nimmt man ersten Gasgeruch wahr, besteht noch kein Grund zur Panik – aber sofortiges, besonnenes Handeln ist entscheidend.
Bei Gasgeruch im Haus – sofort handeln
⚠️ Wichtig: Ein abgesperrter Gasabsperrhahn darf ausschließlich von Fachpersonal des Gasversorgers wieder geöffnet werden – niemals selbst versuchen, die Gasversorgung wieder in Betrieb zu nehmen.
Drei einfache Regeln zur Vorbeugung
Alle Gasgeräte (Heizung, Therme, Herd) einmal jährlich vom Fachmann prüfen und warten lassen. Das sichert den Betrieb und senkt den Verbrauch.
Gasleitungen müssen mindestens alle 12 Jahre von einem zugelassenen Fachbetrieb auf Dichtheit und Zustand geprüft werden.
Als Mieter oder Eigentümer einmal im Jahr selbst eine „Hausschau" durchführen und sicherheitsrelevante Punkte wie Leitungen, Anschlüsse und Geräte kontrollieren.