Hinweise und Verhalten wenn ihnen ein
Einsatzfahrzeug begegnet!
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Per Definition ist ein Einsatzfahrzeug "nur dann ein Einsatzfahrzeug
im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes
(KFG), wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn führt und
verwendet" (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO).
Welches der beiden Warnzeichen oder ob beide zusammen verwendet werden,
hängt vom Einzelfall ab.
Auch die Verwendung
ist im § 26 Abs. 1 StVO klar geregelt: Blaulicht und Folgetonhorn dürfen nur
bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort des dringenden Einsatzes
verwendet werden. Blaulicht darf aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort
der Hilfeleistung, des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördlichen
Hilfeleistung verwendet werden.
Wenn Sie mit einem Fahrzeug oder als
Fußgänger auf der Straße unterwegs sind, kann es vorkommen, dass wir mit
unseren Einsatzfahrzeugen unter Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn
hinter Ihnen sind, auf Ihrer Spur entgegen kommen oder Ihren Weg kreuzen.
Bedenken Sie bitte, dass wir nicht
zum Vergnügen mit Blaulicht und Folgetonhorn fahren, sondern unterwegs sind, um
Menschen in Not schnellstmöglich zu helfen. Denn bei einem schweren
Verkehrsunfall oder einem Feuer zählt jede Minute. Schaffen Sie bitte
unverzüglich Platz und ermöglichen Sie uns die ungehinderte Durchfahrt. Geraten
Sie jedoch nicht in Panik, sondern handeln Sie überlegt. Selbstverständlich ist
uns klar, dass es nicht immer ohne Probleme möglich ist, eine Gasse zu bilden.
Deshalb hier einige Hinweise, was Sie tun können:
Rechnen Sie
jedoch immer mit Fehlreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer!
Reagieren sie rasch, aber überlegt
und ruhig. Fahren Sie an den rechten Straßenrand. Betätigen Sie Ihren Blinker.
Steigen Sie nicht plötzlich auf die Bremse – Sie würden für das Einsatzfahrzeug
ein Hindernis darstellen und den Einsatzfahrer zwingen zu bremsen und/oder
auszuweichen.
Bleiben Sie am rechten Fahrbahnrand stehen, bis das Einsatzfahrzeug sicher
vorüber ist. Denken Sie daran: Es können mehrere Einsatzfahrzeuge
hintereinander fahren, schauen Sie deshalb zuerst in den Rückspiegel und ordnen
Sie sich dann wieder in den Verkehr ein. Bleiben Sie nicht an Stellen stehen,
an denen die Einsatzfahrzeuge nicht an Ihnen vorbeikommen.
An unübersichtlichen Stellen (vor
Kurven, Kuppen,…) nur anhalten wenn der Fahrstreifen zur Gänze geräumt werden
kann, da an solchen Stellen die Sicht auf den Gegenverkehr verdeckt ist, und
der Fahrer des Einsatzfahrzeuges nicht gefahrlos überholen kann.
Wenn beim Anhalten am rechten
Fahrbahnrand für das Einsatzfahrzeug zu wenig Platz zum vorbeifahren bleibt,
mit unverminderter Geschwindigkeit bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit
weiterfahren oder bei der nächsten Gelegenheit rechts abbiegen.
Als Gegenverkehr Geschwindigkeit
verringern und äußerst rechts fahren ggf. anhalten wenn das Einsatzfahrzeug ein
Fahrzeug vor sich hat um ein gefahrloses Überholen zu ermöglichen.
Keine langsam fahrenden
Einsatzfahrzeuge überholen!
Fährt ein Einsatzfahrzeug auf
gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und einscheren lassen!
Auch Fußgänger und Radfahrer müssen
Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten!
Achten sie wenn möglich auf andere Fußgänger insbesondere auf Personen die aus
dem Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen sind (Kinder, Betrunkene,…). Halten sie
Blickkontakt mit dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges um ihm zu signalisieren dass
sie ihn gesehen haben!
Bitte bedenken Sie, auch Sie können einmal davon abhängig sein, dass
andere Verkehrsteilnehmer für Ihre Rettung schnell genug ausreichend Platz
machen!!