Hinweise und Verhalten wenn ihnen ein Einsatzfahrzeug begegnet!

 

 

 

Per Definition ist ein Einsatzfahrzeug "nur dann ein Einsatzfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG), wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn führt und verwendet" (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO).

Welches der beiden Warnzeichen oder ob beide zusammen verwendet werden, hängt vom Einzelfall ab.

Auch die Verwendung ist im § 26 Abs. 1 StVO klar geregelt: Blaulicht und Folgetonhorn dürfen nur bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort des dringenden Einsatzes verwendet werden. Blaulicht darf aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung, des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördlichen Hilfeleistung verwendet werden.

 

Wenn Sie mit einem Fahrzeug oder als Fußgänger auf der Straße unterwegs sind, kann es vorkommen, dass wir mit unseren Einsatzfahrzeugen unter Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn hinter Ihnen sind, auf Ihrer Spur entgegen kommen oder Ihren Weg kreuzen.

Bedenken Sie bitte, dass wir nicht zum Vergnügen mit Blaulicht und Folgetonhorn fahren, sondern unterwegs sind, um Menschen in Not schnellstmöglich zu helfen. Denn bei einem schweren Verkehrsunfall oder einem Feuer zählt jede Minute. Schaffen Sie bitte unverzüglich Platz und ermöglichen Sie uns die ungehinderte Durchfahrt. Geraten Sie jedoch nicht in Panik, sondern handeln Sie überlegt. Selbstverständlich ist uns klar, dass es nicht immer ohne Probleme möglich ist, eine Gasse zu bilden. Deshalb hier einige Hinweise, was Sie tun können:

Rechnen Sie jedoch immer mit Fehlreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer!

Reagieren sie rasch, aber überlegt und ruhig. Fahren Sie an den rechten Straßenrand. Betätigen Sie Ihren Blinker. Steigen Sie nicht plötzlich auf die Bremse – Sie würden für das Einsatzfahrzeug ein Hindernis darstellen und den Einsatzfahrer zwingen zu bremsen und/oder auszuweichen.
Bleiben Sie am rechten Fahrbahnrand stehen, bis das Einsatzfahrzeug sicher vorüber ist. Denken Sie daran: Es können mehrere Einsatzfahrzeuge hintereinander fahren, schauen Sie deshalb zuerst in den Rückspiegel und ordnen Sie sich dann wieder in den Verkehr ein. Bleiben Sie nicht an Stellen stehen, an denen die Einsatzfahrzeuge nicht an Ihnen vorbeikommen.

An unübersichtlichen Stellen (vor Kurven, Kuppen,…) nur anhalten wenn der Fahrstreifen zur Gänze geräumt werden kann, da an solchen Stellen die Sicht auf den Gegenverkehr verdeckt ist, und der Fahrer des Einsatzfahrzeuges nicht gefahrlos überholen kann.

Wenn beim Anhalten am rechten Fahrbahnrand für das Einsatzfahrzeug zu wenig Platz zum vorbeifahren bleibt, mit unverminderter Geschwindigkeit bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit weiterfahren oder bei der nächsten Gelegenheit rechts abbiegen.

Als Gegenverkehr Geschwindigkeit verringern und äußerst rechts fahren ggf. anhalten wenn das Einsatzfahrzeug ein Fahrzeug vor sich hat um ein gefahrloses Überholen zu ermöglichen.

Keine langsam fahrenden Einsatzfahrzeuge überholen!

Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und einscheren lassen!

Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten! Achten sie wenn möglich auf andere Fußgänger insbesondere auf Personen die aus dem Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen sind (Kinder, Betrunkene,…). Halten sie Blickkontakt mit dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges um ihm zu signalisieren dass sie ihn gesehen haben!

Bitte bedenken Sie, auch Sie können einmal davon abhängig sein, dass andere Verkehrsteilnehmer für Ihre Rettung schnell genug ausreichend Platz machen!!