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FEUERWEHRMANN WERDEN:
Die Feuerwehr Buchkirchen ist natürlich auch stets bereit neue Mitglieder
aufzunehmen. Ab 10 Jahren ist es möglich der Jugendgruppe
beizutreten. Der Einstieg in den aktiven Feuerwehrdienst erfolgt mit der
Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Beitritt in den aktiven Feuerwehrdienst
ist bis zum 65. Lebensjahr jederzeit möglich. Unser Motto lautet aber nicht:
"Dabei sein ist alles!" Ein aktiver Feuerwehrmann hat seine
freiwillig übernommenen Pflichten, sei es bei Einsätzen, Übungen, Schulungen
aber auch bei diversen Veranstaltungen mit Ehrgeiz gewissenhaft zu erfüllen.
Interesse? Dann
kannst du jeden Mittwoch ab 19:00 Uhr ins Feuerwehrhaus Buchkirchen
vorbeikommen, oder du meldest dich bei unserem Kommandant Walter Guggenberger.
FREIWILLIG
Was steckt aber nun hinter einer
"Freiwilligen Feuerwehr"
UNBEZAHLTE MITGLIEDSCHAFT:
Nun, immer wieder hört man von Betroffenen im Zuge eines Einsatzes die
Meinung, wir (als Mitglieder) werden sowieso von der Gemeinde für die
Einsatzleistung bezahlt. Speziell bei technischen Hilfeleistungen, weil ja
oft eine Rechnung gestellt wird. Das ist völlig falsch!! Abgesehen von einer
Spende o.ä. durch den Betroffenen selbst erhalten die Einsatzkräfte keinerlei
Bezahlung! Sie machen ihren Dienst völlig unentgeltlich und dabei spielt es
keine Rolle, ob es zum Zeitpunkt des Alarmes zwei Uhr früh oder sieben Uhr
abends ist, 365 Tage im Jahr. Die Mitglieder sind nur aus Hilfsbereitschaft,
technischem Interesse oder auch wegen der Kameradschaft Mitglied dieser
Körperschaft Feuerwehr! Und niemanden interessiert am nächsten Morgen, ob man
die halbe Nacht bei einem Einsatz tätig war und verständlicherweise nicht
ausgeschlafen ist. Andererseits rechnet aber jeder Betroffene damit, dass
auch jemand kommt, wenn man die Notrufnummer 122 wählt...
BUDGETENTLASTUNG DER GEMEINDEN:
Einnahmen, die eine Feuerwehr macht, werden für die Aufrechterhaltung der
Feuerwehr verwendet, sei es für Einsatzbekleidung, Reparaturen,
Fahrzeugbeschaffungen oder was auch immer. Grundsätzlich ist die
Aufrechterhaltung einer Feuerwehr Aufgabengebiet der Gemeinde. Sicher hören
Sie oft von Feuerwehrfesten, Haussammlungen usw. Das sind keine Gelder für
Ausflüge oder Kameradschaftsfeste. Auch sie dienen nur dem Zwecke der
Feuerwehr und in Folge zum Wohle der Bevölkerung.
KEIN VEREIN
Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine Körperschaft öffentlichen
Rechtes. Sie unterscheidet sich von einem Verein in einem ganz wesentlichen
Punkt. Die Aufgaben einer Feuerwehr sind gesetzlich geregelt! Vergleiche,
ohne abwertend wirken zu wollen, mit einem anderen Verein sind also völlig
unangebracht.
MÄDCHEN FÜR ALLES:
Speziell in den ländlichen Gebieten ist die Feuerwehr meist „Mädchen für
alles“. Sie ist da, um Bäume zu fällen, einen Kanal zu spülen, einen Brunnen
auszupumpen oder Brunnen zu füllen. Und in den meisten Fällen stellen die
Feuerwehren keine Rechnung. Die meisten der Betroffenen geben aber
freiwillige Spenden und wissen die Leistungen der Feuerwehr zu schätzen.
Unser Grundsatz lautet:
"Gott zur Ehr, dem nächsten
zur Wehr", "Einer für Alle und Alle für Einen!" nur
so können wir die verschiedensten, zahlreichen Aufgabenbereiche das ganze
Jahr hindurch erfüllen.
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